AGBs LOFT28
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Stadtbau GmbH Schorndorf
– im Folgenden Stadtbau genannt –
Geschäftsbereich: LOFT28 Schorndorf
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle erteilten Aufträge über die mietweise Überlassung des LOFT28 in der Hauffstraße 28 in 73614 Schorndorf sowie alle weiteren für den Mieter erbrachten Leistungen und Lieferungen des Anbieters Stadtbau.
2. Leistungsumfang
Die Stadtbau stellt das LOFT28 zur Verfügung inklusive in diesem Raum vorhandenem Inventar und räumt dem Kunden das Recht ein, diesen Raum sowie den Konferenzraum, die Küche, die Galerie und die Toiletten zu nutzen, je nach Vereinbarung auch die Grundausstattung und Technik. Die Mietzeit beinhaltet die tatsächliche Nutzungsdauer inklusive Vor- und Nachbereitungszeiten.
Termine können telefonisch oder per Email vereinbart werden. Sie erhalten bei Reservierung eine schriftliche Terminbestätigung. Ab diesem Zeitpunkt ist die Buchung verbindlich und rechtskräftig. Der Mieter teilt der Stadtbau Art und Thema der Veranstaltung mit und versichert, die Mietsache dem Veranstaltungszweck entsprechend zu nutzen. Die maximale Personenanzahl von 40 Personen darf nicht überschritten werden. Eine Weitervermietung ist nicht gestattet. Die Hausordnung ist zu beachten.
3. Verhaltensregeln
Der Zugang zum LOFT28 ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr möglich, außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung. Der Mieter akzeptiert diese Regelung.
Der Schlüssel befindet sich in einem Schlüsseltresor direkt am Eingang zum LOFT28. Der Mieter erhält dafür einen Code.
Die Räumlichkeiten und das Inventar sind sauber und ordentlich zu halten. Dasselbe gilt für die Parkplätze und den Außenbereich. Eine Reinigungspauschale ist im Preis enthalten. Ein höherer Reinigungsaufwand wird dem Mieter gesondert berechnet.
Rauchen und offenes Feuer sind nicht erlaubt, ebenso keine Tiere. Um Zimmerlautstärke wird gebeten. Das Rauchen im Freien vor dem Gebäude ist möglich.
Die Räumlichkeiten dürfen nicht als Schlafmöglichkeit genutzt werden.
Der Mieter hat die Möglichkeit, eine voll ausgestattete Küche zu nutzen. Die Küche ist sauber zu hinterlassen und benutztes Geschirr in den Geschirrspüler einzuräumen.
Die entsprechende Bestuhlung für eine Veranstaltung erfolgt durch die Stadtbau in Absprache mit dem Mieter.
Die Stadtbau stellt keine Postadresse zur Verfügung. Post oder Pakete werden nicht entgegengenommen.
Die Müllentsorgung wird durch die Stadtbau organisiert.
4. Preise, Zahlungsmodalitäten
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise, die gesetzliche Mehrwertsteuer ist noch hinzuzurechnen. Die Preise gelten bis auf Widerruf und nur für die angegebenen Leistungen.
Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum zur Zahlung fällig und ist auf das Konto der Stadtbau zu überweisen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. fällig. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von EUR 10,00 erhoben. Beanstandungen der Rechnung sind unverzüglich der Stadtbau mitzuteilen.
Für den Fall von Änderungen von Steuer-, Gebühren- und Abgabensätzen oder Erhebung neuer Gebühren und Abgaben behält sich die Stadtbau eine Preisanpassung vor.
Jede Stornierung bedarf der Schriftform.
5. Dauer, Beendigung
Die Anmietung des LOFT28 wird für eine bestimmte Zeit geschlossen. § 545 BGB kommt nicht zur Anwendung.
Die Räume werden gemietet wie gesehen. Veränderungen dürfen nur in Absprache mit der Stadtbau vorgenommen werden.
Bei Nutzungsende sind die Räume einschließlich der gemieteten technischen Ausstattung und vorhandenem Inventar sauber und in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Alle Fenster sind zu schließen, alle Lichter zu löschen und die elektrischen Geräte auszuschalten. Sämtliche vom Mieter mitgebrachten Gegenstände sind zu entfernen. Der Schlüssel ist im Schlüsseltresor zu hinterlegen.
6. Datenschutz
Die Stadtbau beachtet die Bestimmungen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Der Mieter gibt sein Einverständnis, dass seine Daten in rechtmäßiger Weise verarbeitet werden dürfen. Personenbezogene Daten werden gespeichert wie dies zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten notwendig und erforderlich ist. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Mieter hat das Recht, die Einwilligungserklärung jederzeit zu wiederrufen.
7. Haftung des Nutzers
Ein eventueller Schlüsselverlust ist der Stadtbau unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die aus dem Verlust entstehen können, haftet der Mieter. Die Kosten für Ersatz trägt ebenfalls der Mieter. Dafür werden EUR 25,00 inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Für die vom Mieter mitgebrachten Gegenstände oder Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Für die Nutzungsdauer haftet der Mieter für Verluste und Beschädigungen sowie für alle anderen von ihm verursachten Schäden. Dies gilt auch für Schäden durch Dritte, denen der Mieter den Zutritt zum Gebäude und LOFT28 ermöglicht. Die Stadtbau haftet nur, wenn der Schaden in ihrem Verantwortungsbereich liegt. Mängel und Schäden müssen unverzüglich gegenüber der Stadtbau angezeigt werden.
8. Haftung der Stadtbau
Der Aufenthalt ist für den Mieter und seine Kunden auf eigene Gefahr. Die Stadtbau haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus der Vermietung des LOFT28. Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Stadtbau die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadtbau beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Stadtbau basieren. Eine Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen steht der Stadtbau gleich.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Stadtbau auftreten, wird die Stadtbau bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Stadtbau nicht haftbar gemacht werden. Zurückgebliebene Sachen des Mieters werden nur auf Verlangen sowie auf Risiko und gegen vorherige Kostenerstattung nachgesandt.
9. Versicherung
Die Stadtbau hat alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen. Persönliche Gegenstände des Mieters sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
10. Schlussbestimmungen und Schriftformklausel
Änderungen, Ergänzungen oder Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist 73614 Schorndorf. Gerichtsstand ist 73614 Schorndorf.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stadtbau GmbH Schorndorf, Karlstraße 3, 73614 Schorndorf
Stand: Mai 2023